Hotel am Fjord

Impressum


Fjord Hotel Flensburg GmbH
Wilhelmstraße 1
24937 Flensburg
Deutschland

E-Mail:
info@hotelamfjord.de

Unternehmen:
Hotel am Fjord

Rechtsform:
GmbH

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer:
Hui-lai Lin und Yung-Hong Hu (Betreiber der Webseite)

Handelregistereintragung:
HRB 10362 FL

Zuständiges Amtsgericht:
Flensburg

Umsatzsteuer-Id:
DE293460140

Design und Umsetzung
RMConsultancy
https://rmconsultancy.nl

Haftungshinweis
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Streitigkeiten
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Datenschutz


 
 

AGB für Hotelaufnahme Fjord Hotel Flensburg GmbH (2022)


I. Geltungsbereich
1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss; Verjährung
1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Fjord Hotel Flensburg GmbH zustande. Dem Fjord Hotel Flensburg GmbH steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2) Der Kunde ist verpflichtet, dem Fjord Hotel Flensburg GmbH unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Hotelleistung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von dem Hotel in der Öffentlichkeit zu gefährden.
3) Alle Ansprüche gegen das Fjord Hotel Flensburg GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, vereinbarten bzw. geltenden Preise von dem Fjord Hotel Flensburg GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Fjord Hotel Flensburg GmbH beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung vom Fjord Hotel Flensburg GmbH verauslagt wird.
2) Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3) Das Fjord Hotel Flensburg GmbH kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
4) Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung - vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung - binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
5) Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5 an das Fjord Hotel Flensburg GmbH zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei.
6) Das Fjord Hotel Flensburg GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z. B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
7) In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Fjord Hotel Flensburg GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
8) Das Fjord Hotel Flensburg GmbH ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 6 und/oder 7 geleistet wurde.
9) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung vom Fjord Hotel Flensburg GmbH aufrechnen oder verrechnen.

IV. Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen vom Hotel
1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Fjord Hotel Flensburg GmbH geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Fjord Hotel Flensburg GmbH der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
2) Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechtes vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche vom Fjord Hotel Flensburg GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber des Hotels in Textform ausübt.
3) Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht und stimmt dem Fjord Hotel Flensburg GmbH einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Fjord Hotel Flensburg GmbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Fjord Hotel Flensburg GmbH hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 100% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück. Ihm steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt des Hotels, nicht genehmigte Veranstaltungen
1) Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Fjord Hotel Flensburg GmbH bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage vom Fjord Hotel Flensburg GmbH mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage vom Fjord Hotel Flensburg GmbH mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
2) Ferner ist das Fjord Hotel Flensburg GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

höhere Gewalt oder andere vom Fjord Hotel Flensburg GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden. Vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein;
Das Fjord Hotel Flensburg GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt;
eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel III Nrn. 6 und/oder 7 verlangte

Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von dem Fjord Hotel Flensburg GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wurde.
3) Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann das Fjord Hotel Flensburg GmbH unterbinden bzw. abbrechen.
4) Der berechtigte Rücktritt vom Fjord Hotel Flensburg GmbH oder die Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 3 begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
5) Sollte bei einem Rücktritt nach obiger Nr. 2 ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Fjord Hotel Flensburg GmbH den Anspruch pauschalieren.
Klausel IV Nr. 3 Sätze 3 bis 6 gelten in diesem Fall entsprechend.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Fjord Hotel Flensburg GmbH das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Fjord Hotel Flensburg GmbH herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.
3) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Fjord Hotel Flensburg GmbH aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr den vollen Zimmerpreis. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass das Fjord Hotel Flensburg GmbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung des Hotels
1) Das Fjord Hotel Flensburg GmbH haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf den Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Fjord Hotel Flensburg GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und ein möglichen Schaden gering zu halten.
2) Für eingebrachte Sachen haftet das Fjord Hotel Flensburg GmbH dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens EUR 3.500,00 sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu EUR 800,00. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Fjord Hotel Flensburg GmbH Anzeige macht (§703 BGB).
3) Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4) Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dabei kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Fjord Hotel Flensburg GmbH nicht.
5) Weckaufträge werden vom Fjord Hotel Flensburg GmbH mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Fjord Hotel Flensburg GmbH übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung (bei Warensendungen jedoch nur nach vorheriger Absprache) und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

VIII. Schlussbestimmungen
1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Flensburg.
3) Im kaufmännischen Verkehr ist – auch für Scheckstreitigkeiten - ausschließlicher Gerichtsstand Flensburg. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des §38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Flensburg.
4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand 27.09.2022

 
 
 

Hotel am Fjord
Wilhelmstraße 1
24937 Flensburg
Deutschland

Reservierung
+49 461 86080
+49 461 8608200
info@hotelamfjord.de

Ankunft
ab 15:00 Uhr
Abreise
bis 11:00 Uhr

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